Covid-19

Besuchsregelung 

Für Mitarbeitende und Besucher*innen gelten die 3G-Regelung, Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregelungen.

 

Besuche sind täglich von jeweils 10 Uhr bis 20 Uhr möglich. Die Anzahl Besucher*innen pro Bewohner*in beträgt 2 Personen (plus 2 Kinder). Die Besuchszeit beträgt 2 Stunden. Sie können Ihre Angehörigen gerne im Zimmer besuchen. Von Aufenthalten in den Bereichen der Wohngruppen sehen wir zurzeit noch ab.

 

Für Ihren Besuch stehen Ihnen weiterhin die Besucherzonen im Le Café und der Garten zur Verfügung. Das Le Café ist für die Konsumation von Getränken und kleineren Imbissen geöffnet von Montag bis Freitag 10 Uhr bis 17.30 Uhr sowie an Wochenenden von 11 Uhr bis 17.30 Uhr. Wir bitten Sie, sich nur maximal zu 4. an einem Tisch aufzuhalten. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Andrea Ermler, Leiterin Fachentwicklung und Pflegeexpertin a.ermler@marthastift.ch

Frau Monica Basler, Geschäftsleiterin

m.basler@marthastift.ch

 

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Ihr Team vom neuen marthastift

 

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