Informationen
zum Eintritt
Der Einzug ins neue marthastift ist ein bedeutender Schritt. Wir sind uns bewusst, dass dieser Übergang für alle Beteiligten eine Herausforderung sein kann. Deshalb bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen umfassende Unterstützung an. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Eintritt und darüber hinaus stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam gestalten wir einen reibungslosen Übergang und schaffen ein neues Zuhause, in dem sich Ihre Angehörigen wohlfühlen können.
Wir bieten Ihnen vor Heimeintritt die Möglichkeit einer Besichtigung unseres Hauses. Melden Sie sich hierfür bei unserer Bewohneradministration. Dabei können Sie erste Fragen und Anliegen rund um eine Heimeintritt stellen. Wir beraten Sie gerne.
Wir verstehen, dass viele Fragen auftauchen werden. Sprechen Sie uns an! Wir sind jederzeit für Sie da und beantworten Ihre Fragen zu Pflegeleistungen, Kosten, Zimmerausstattung und allem, was Ihnen am Herzen liegt.
Unter der Rubrik «Downloads» haben wir Ihnen die wichtigsten Dokumente rund um Ihre Fragen über einen Eintritt in unser Pflegeheim bereitgestellt.
Anforderungen
- Für einen Heimeintritt ist eine diagnostizierte Demenzerkrankung notwendig.
- Der rechtliche Wohnsitz und Lebensmittelpunkt muss im Kanton Basel-Stadt liegen. In einige Ausnahmen bewilligt die Abteilung für Langzeitpflege ausserkantonale Gesuche.
- Eine durch die Abteilung für Langzeitpflege bestätigte Pflegebedürftigkeit.
Ihre Kontaktperson
Hilfe beim Eintritt
ERSTKONTAKT
Nehmen Sie, sobald Sie sich für unser Heim entschieden haben, mit unserem Bewohneroffice Kontakt auf info@marthastift.ch oder
061 326 30 00.
Hilfe zu Anliegen und Fragen finden Sie in unserem Merkblatt zum Eintritt.
Kosten und Finanzierung
Stellen Sie sicher, dass die Heimkosten durch Sie oder allfällige Zusatzleistungen gedeckt werden können.
Mehr hierzu finden Sie in unserem Merkblatt zum Heimeintritt.
Die aktuellen Pflegetagestaxen und Betreuungstaxen finden Sie ebenfalls in unseren Downloads.
Zeitplan erstellen
Stellen Sie sicher, dass der Heimaufenthalt mit allen gültigen Kündigungsfristen, die anfallen könnten, vereinbar ist.
Was dazu gehört und auf was sie besonders vor ihrem Eintritt achten sollten, finden sie detailliert in unserem Merkblatt zum Heimeintritt.
Zuständigkeiten
Überprüfen Sie, welche Zuständigkeiten Angehörige und Beistände haben. Definieren Sie noch vor dem Heimeintritt, wofür jede Person verantwortlich ist.